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Baumann Käse AG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) von Baumann Käse AG gelten für sämtliche Verkäufe und Lieferungen von Baumann Käse AG an den Kunden. Sie gilt für den Verkehr mit allen

AGBs des Kunden erlangen keine Gültigkeit, soweit sie nicht von Baumann Käse AG durch direkte Unterzeichnung akzeptiert werden. Verweise auf AGBs des Kunden auf Verträgen, Bestellungen oder sonstigen Dokumenten bewirken keine Gültigkeit solcher AGBs, selbst wenn diese Verträge, Bestellungen oder sonstigen Dokumente von Baumann Käse AG unterzeichnet werden.

2. Offerten, Bestellungen, Preise, Zahlungsbedingungen

Offerten von Baumann Käse AG, die keine Annahmefrist enthalten, sind bis zur Verkaufsbestätigung durch Baumann Käse AG unverbindlich. Angebote von Baumann Käse AG, die aufgrund ungenauer oder unvollständiger Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Massgeblich sind die in der Verkaufsbestätigung, dem Lieferschein oder der Rechnung festgehaltenen Preise. Lieferungen und Leistungen, für welche nicht im Voraus schriftlich Preise vereinbart wurden, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen von Baumann Käse AG gestellt.

Vorbehältlich anderslautender expliziter Abmachung sind Zahlungen innerhalb von [20] Tagen seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu begleichen. Der Kunde fällt bei Missachtung dieser Zahlungsfrist automatisch und ohne eine Mahnung in Verzug, worauf Baumann Käse AG zu einem Verzugszins von 7.5% p.a. berechtigt ist. Baumann Käse AG ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Verrechnungen und Rückbehalte des Kunden sind nur zulässig, wenn seine allfälligen Gegenansprüche von Baumann Käse AG schriftlich anerkannt oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt sind.

Befindet sich der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, so ist Baumann Käse AG berechtigt, weitere Lieferungen oder Teillieferungen zurückzubehalten, bis die offenstehenden Rechnungen vollumfänglich bezahlt sind.

Muss Baumann Käse AG für die zu liefernde Ware ohne ihr Verschulden mehr Aufwendungen leisten, als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, so gehen diese zusätzlichen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

3. Lieferbedingungen, Erfüllungsort, Gefahrübergang

Baumann Käse AG ist bemüht, die vereinbarten Liefertermine bestmöglich einzuhalten. Baumann Käse AG haftet nicht für irgendwelche im Zusammenhang mit einer Verzögerung der Lieferung entstehende Verluste oder Schäden. Änderungen der Bestellung durch den Kunden sind nur mit dem Einverständnis von Baumann Käse AG möglich und können, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge haben.
In Fällen unvorhersehbarer, von Baumann Käse AG unverschuldeter Lieferbeeinträchtigungen, die bei Baumann Käse AG oder bei Lieferanten von Baumann Käse AG eintreten, wie beispielsweise Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Epidemien, Unterbrüche oder Überlastungen des Transportwegs, Naturkatastrophen, Wasser- und Sturmschäden, Krieg, behinderte Zufuhr von Elektrizität oder Rohstoffen und behördlichen Anordnungen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen automatisch entsprechend der Dauer der Beeinträchtigung. Verzögern sich die Liefer- und Leistungsfristen dadurch

um mehr als acht Wochen, kann jede Partei mittels schriftlicher Mitteilung entschädigungslos den entsprechenden Kaufvertrag kündigen.

Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen ohne anderslautende Vereinbarung nach DDP (Incoterms 2020), Lager in der Schweiz gemäss Verkaufsbestätigung (Erfüllungsort). Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei Baumann Käse AG.

4. Gewährleistung

Baumann Käse AG gewährleistet, dass sämtliche von ihr gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen sowie dem Schweizer oder, nach entsprechender schriftlicher Instruktion durch den Käufer, ausländischem Lebensmittelrecht entsprechen. Zur Gewährleistung der hohen Qualität und Lebensmittelsicherheit der gelieferten Produkte zertifiziert Baumann Käse AG die Produktionsstandorte nach ISO 9001/14001 und FSSC 22000.

Beanstandungen sind innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Ware am Erfüllungsort schriftlich und detailliert anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Empfang der Ware am Erfüllungsort, ebenfalls schriftlich und detailliert anzuzeigen. Die gesetzlichen Mängelrechte werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Für mangelhafte Ware wird dem Kunden ausschliesslich eine Gutschrift gewährt.

5. Haftungsausschluss

Baumann Käse AG haftet ausschliesslich für Schaden, welche sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folge- oder Drittschäden, entgangenen Gewinn oder Reputationsschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Immaterialgüterrechte von Baumann Käse AG oder von den mit ihr verbundenen Unternehmen verbleiben bei Baumann Käse AG bzw. beim verbundenen Unternehmen. Der Kunde unterlässt es insbesondere, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Baumann Käse AG Marken zu kopieren oder diese auf Etiketten oder Verpackungen zu ändern oder unsichtbar zu machen.

Soweit Baumann Käse AG für den Kunden Design-, Entwicklungs- oder ähnliche Arbeiten erbringt, verbleiben alle daraus entstehenden Immaterialgüterrechte automatisch und vollumfänglich Baumann Käse AG zu. Von Baumann Käse AG im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelieferte Rezepte, Muster, Skizzen, Entwürfe, Modelle, Werkzeuge, Marken, Verfahren, Druckdaten etc. verbleiben ausschliesslich im Eigentum von Baumann Käse AG und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, Dritten mitgeteilt oder für die Zusammenarbeit mit Dritten verwendet werden.

7. Geheimhaltung

Sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ausgetauscht wurden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden sowie nicht für andere Zwecke verwendet werden.

8. Übertragung

Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Baumann Käse AG an einen Dritten abzutreten. Baumann Käse AG ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsvertragsverhältnis mit dem Kunden innerhalb Emmi Group an andere Gesellschaften übertragen.

9. Änderungen, Salvatorische Klausel

Änderungen sowie Ergänzungen dieser AVB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein oder die Erfüllung unmöglich werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AVB wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinngehalt und dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. unmöglichen Bestimmung am nächsten kommen.

10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist Bern (Schweiz). Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“).